Folgen eines Feuerwehreinsatzes Anno 1897

Gegen Ende des 19.Jahrhunderts erfährt man in einem Schriftstück etwas näheres über den Einsatz der Feuerwehr in Hüttenbach, aber auch über mögliche Folgen.

Damals hatte sich der Feuerwehrmann und Gütlersohn Hieronymus Pemsel aus Hüttenbach an die Verwaltung der Landesunterstützungskasse für die Freiwilligen Feuerwehren gewandt, mit der Bitte, ihn für einen erlittenen „Leibschaden“ eine finanzielle Hilfe zu gewähren.

Bei einem „Brandfalle in Hüttenbach“ im Jahre 1897 sei er bei einem Sprung über einen Zaun in der Nähe des Brandherdes verletzt worden. Zwar hatte er damals einen „augenblicklichen Schmerz in der rechten Leistengegend“ verspürt, allerdings auf eine Muskelzerrung, keinesfalls auf einen Bruch geschlossen. „Im Eifer des Löschgeschäftes“ überging er sein Leiden und half während des gesamten Brandes von 11 bis 14 Uhr. Sogar nachdem der Brand gelöscht war, begab er sich mit den Feuerwehrleuten in das Webersche Gasthaus, „woselbst an die Feuerwehrleute Freibier verabreicht wurde„. Da überfiel ihn ein heftiges Unwohlsein, das er aber nicht beachtete. Erst am nächsten Tag bemerkte er die Schwellung in der Bauchgegend, ohne jedoch „die Natur des Leidens“ zu kennen. Er hörte mit den Arbeiten auf und legte sich noch am Nachmittag ins Bett. Drei Tage später wurden die Schmerzen so unerträglich, daß er sich zum praktischen Arzt Dr. Augsberger nach Schnaittach in Behandlung begab.

Daraufhin wurden die Zeugenaussagen mehrerer Feuerwehrleute abgehöhrt, die bestätigen sollten, daß der Unfall während des Feuerwehreinsatzes geschehen war. Die Unterstützungskasse war sich nämlich nicht sicher, ob der Unfall auch wirklich beim Einsatz passiert war.

Zeuge Neuner, ein Kaufmann aus Hüttenbach, bestätigte, Pemsel habe bei der „Löschmaschine“ gestanden, allerdings „Ohne etwas zu tun„. Auf seine Bitte, er solle ihn beim Pumpen ablösen, lehnte Pemsel dies mit der Bemerkung ab, er habe sich „etwas gethan„. Zugleich preßte dieser die Hände auf den Unterleib. Den Unfall selbst habe er, Neuner, nicht mitbekommen.

Der Schuhmachermeister Konrad Singer bezeugte den Vorgang ebenfalls, genauso wie der „Ökonomiesohn“ Johann Dotzler. Letzterer stand „zum Halten des Schlauches auf der Leiter“ und verlangte von Pemsel die Ablösung. Auch hier entgegnete der verletzte Feuerwehrmann, daß ihm etwas zugestoßen sei und er deshalb nicht helfen könne.

Trotz dieser Zeugenaussagen, die die Schmerzen des Pemsel während des Brandeinsatzes bestätigten, erhielt dieser für den entstandenen Schaden, auch für die angefallenen Arztkosten und den mehrtägigen Arbeitsausfall keine Entschädigung zugesprochen. Begründet hatte man dies mit der verspäteten Meldung des Unfalls.